Geschlechterrichtwerte treten Anfang 2021 in Kraft

Geschlechterrichtwerte treten Anfang 2021 in Kraft

Bern, 11.09.2020 - Grosse börsenkotierte Unternehmen sollen künftig mehr Frauen in die Geschäftsleitung und in den Verwaltungsrat wählen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten an seiner Sitzung vom 11. September 2020 auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Ab dem selben Zeitpunkt gelten für rohstofffördernde Unternehmen strengere Transparenzregeln.


Veröffentlicht: 11.09.2020

Aus der Information des Bundesrats vom 11. September 2020

Der Bundesrat hat die entsprechenden Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten an seiner Sitzung vom 11. September 2020 auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. 
 

Mehr Frauen im Kader von börsenkotierten Unternehmen

Grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen in Zukunft mehr Kaderstellen mit Frauen besetzen. Konkret gilt neu ein Richtwert von 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und 20 Prozent Frauen in der Geschäftsleitung. Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, ist das Unternehmen verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen. Die Berichterstattungspflicht beginnt für den Verwaltungsrat fünf und für die Geschäftsleitung zehn Jahre nach Inkrafttreten der Bestimmungen im Januar 2021. Mit der neuen Regelung soll der verfassungsmässigen Pflicht zur Gleichstellung von Frau und Mann Rechnung getragen werden.

Ein weiterer Schritt ist getan.